DAW verabschiedet Grundsatzerklärung für Menschenrechte
Das Thema Nachhaltigkeit spielt beim Baufarbenhersteller DAW SE seit über einem Jahrzehnt eine wichtige Rolle. In dieser Zeit wurde eine Nachhaltigkeitsstrategie anhand der Sustainable Development Goals (SDGs) entwickelt, eine Klimastrategie für Deutschland erarbeitet, Partnerschaften eingegangen und mehrere Nachhaltigkeitspreise gewonnen. Mit dem EU Green Deal und den daraus resultierenden gesetzlichen Pflichten sowie dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird das Thema Nachhaltigkeit nun neu ausgerichtet.
Die Achtung der Menschen- und Arbeiternehmerrechte sowie den verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen und der Umwelt sieht die DAW als einen grundlegenden Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung an. Nach der Implementierung eines Verhaltenskodex für alle Beschäftigten und der Weitergabe der Werte und Grundsätze der DAW an ihre Lieferanten und Geschäftspartner in Form des Lieferantenkodex hat die Geschäftsleitung nun eine Grundsatzerklärung für Menschenrechte verabschiedet.
In der Erklärung verpflichtet sich die DAW SE zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten, zur Stärkung der Menschenrechte und zur Ermöglichung von Abhilfe für Betroffene im Falle von festgestellten Menschenrechtsverletzungen. Das gilt für alle Geschäftsbereiche an allen Standorten und in den Wertschöpfungsketten. Hinweise zu Fehlverhalten und Verletzungen der Sorgfaltspflichten können anonym über ein allgemein zugängliches Hinweisgebersystem eingereicht werden.
Neue Berichtspflichten erfüllen
Mit der Veröffentlichung der Erklärung auf der Homepage erfüllt das Unternehmen eine Anforderung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. In 2024 wird die DAW SE als großes, mittelständisches Unternehmen rückblickend über das Geschäftsjahr 2023 berichten.
Die Umsetzung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten ist ein kontinuierlicher Prozess, welcher regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet wird.